ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)
"DIE INSEL AUF RÜGEN"
1. Reservierungsbedingungen
Diese Reservierungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Landgasthaus „Die Insel auf Rügen“ (nachfolgend als „Landgasthaus“ bezeichnet). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich mit dem Landgasthaus vereinbart wurde.
2. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Auf Anfrage sendet das Landgasthaus ein Angebot zu, sofern für den gewünschten Zeitraum Zimmer in der gewünschten Zahl und Ausstattung verfügbar sind. Bestätigt der Anfragende das Angebot des Landgasthauses, so kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Die Bestätigung kann nur schriftlich oder per Email erfolgen. Unterlässt der Gast die Bestätigung in der vorgesehenen Form, so ist das Landgasthaus an die Reservierung nicht gebunden.
3. Preise, Anzahlung, Gutscheine, Leistungen
3.1. Das Landgasthaus übernimmt keine Haftung für Preisangaben auf nicht von ihm betriebenen Internetportalen. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage „www.die-insel-auf-ruegen.de“ veröffentlichten Preise, soweit sich nicht im Einzelfall aus einem gestellten Angebot etwas anderes ergibt.
3.2. Die angegebenen Preise beinhalten das Frühstück und die gesetzliche Umsatzsteuer.
3.3. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Gast und dem Landgasthaus. Dies gilt auch bei Buchungen über „www.ruegen-abc.de“ oder anderen Reiseportalen im Internet.
3.4. Das Landgasthaus ist berechtigt, in dem Angebot oder nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtaufenthaltspreises zu verlangen.
3.5. Wenn der Gast Gutscheine (Vouchers) einlösen möchte, hat er dies bei der Reservierung dem Landgasthaus anzuzeigen. Nachdem die Buchung vom Gast bestätigt wurde, hat er eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtaufenthaltspreises an das Landgasthaus zu leisten. Der Gast hat den Gutschein dem Landgasthaus spätestens bei Abreise vorzulegen. Unterlässt der Gast diese Vorlage, so kann der Gutschein nicht eingelöst werden. Umfasst der Gutschein mehr als 70% des Gesamtaufenthaltspreises, erhält der Gast bei Abreise eine entsprechende Rückzahlung seiner geleisteten Anzahlung.
3.6. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, werden nur bei einer ausdrücklichen, schriftlichen oder per Email versandten Bestätigung verbindlich.
4. Rücktritt
4.1. Rücktritt des Gastes
Sofern eine Reservierung geändert oder storniert werden soll, hat der Gast dies dem Landgasthaus schriftlich per Post, per Fax oder per Email unter hotel@die-insel-auf-ruegen.de anzuzeigen. Die Storno¬gebühren berechnen sich wie folgt:
bis 14 Tage vor der Anreise 30% des Gesamtaufenthaltspreises,
bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtaufenthaltspreises und
bis 2 Tage vor der Anreise 80 % des Gesamtaufenthaltspreises.
Die Stornogebühren werden nach Zugang der Anzeige fällig. Geleistete Anzahlungen werden mit anfallenden Stornogebühren verrechnet. Der stornierende Gast erhält eine Rückzahlung der gezahlten Stornogebühren, wenn ein Ersatzmieter gefunden wurde. In allen Fällen steht dem Gast das Recht zu, einen etwa geringeren Schaden des Landgasthauses nachzuweisen. Das Landgasthaus empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
4.2. Rechte des Landgasthauses
Das Landgasthaus ist berechtigt, das Zimmer anderweitig zu vergeben,
wenn der Gast ohne entsprechende Ankündigung (late check-in) und ohne die Voraussetzungen gemäß 7.1 dieser Bedingungen bis 18 Uhr des Anreisetages nicht erschienen ist, wenn der Gast das Zimmer unbefugt weiter- oder untervermietet (s. a. Zf. 9.), wenn der Gast vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Pflichten verletzt oder wenn der Gast eine geforderte Anzahlung (s. Zf. 3.4) nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet hat.
5.Haftung des Landgasthauses
5.1. Das Landgasthaus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
5.2. Das Landgasthaus haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
5.3 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Landgasthaus nach den Vorschriften der §§ 701, 702 und 702a BGB.
5.4. Im Übrigen haftet das Landgasthaus nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
6.Umbuchungen
6.1. Erfolgt auf Wunsch des Gastes eine Umbuchung der vertraglichen Leistungen, so gelten die Rücktrittsregelungen (Zf. 4.1) entsprechend.
6.2. Dem Landgasthaus steht es frei, gebührenpflichtige Umbuchungen kostenfrei vorzunehmen.
7. Anreise
7.1. Die gebuchte Unterkunft wird am Anreisetag bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, über eine voraussichtliche spätere Anreise rechtzeitig zu informieren. Hat der Gast bereits
• den vollständigen Aufenthaltspreis oder
• eine Anzahlung darauf geleistet oder
• wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben,
so wird die Unterkunft auch über 18.00 Uhr hinaus freigehalten.
7.2. Der Gast hat keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer, es sei denn, das Landgasthaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich oder per Email zugesichert.
8. Bezahlung
Der Aufenthaltspreis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist am Tage der Abreise zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9. Untermieter
Die Zimmer dürfen nicht unter- oder weitervermietet werden. Die Zimmer dürfen nicht für andere Zwecke als zur Beherbergung genutzt werden.
10. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorigen Zustimmung des Landgasthauses.
11. Mindestaufenthalt
Das Landgasthaus behält sich vor, Kurzzeitmietwünsche (weniger als drei Übernachtungen) in der Hauptsaison abzulehnen.
12. Reklamationen/ Mängelanzeige
Soweit Mängel bei der Erbringung der gebuchten Leistungen auftreten, wird der Gast gebeten, sich sofort an die Hausleitung zu wenden, damit abgeholfen werden kann. Unterlässt der Gast schuldhaft die Anzeige gegenüber der Hausleitung, so ist eine Minderung des Mietpreises ausgeschlossen.
13. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen das Landgasthaus beträgt ein Jahr. Schadensersatzansprüche gegen das Landgasthaus verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten seitens des Landgasthauses beruhen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand bei allen sich aus diesen Bedingungen ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht für die Insel Rügen. Zunächst sollte jedoch in jedem Fall versucht werden, Unstimmigkeiten außergerichtlich beizulegen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Eine ungültige Bestimmung ist in der Weise umzudeuten, Geltung erhaltend zu reduzieren bzw. gilt in der Weise als ersetzt, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Bei fehlender Leistungs- oder Zeitbestimmung wird die Lücke durch das gesetzlich geregelte Maß gefüllt.
Rügen, im Juli 2010
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